Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Erfolgspuls Schweiz – Digital
Hochdorf, August 2026
I. Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Erfolgspuls, Hauptstrasse 39, 6281 Hochdorf, Schweiz (nachfolgend „Erfolgspuls“) und ihren Kunden.
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Soweit im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten diese AGB für sämtliche von Erfolgspuls erbrachten digitalen Dienstleistungen, insbesondere für die Erstellung, Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten, digitalen Präsenzen, Hosting-Leistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.4 Ergänzend und vorrangig gelten die jeweiligen Produkt-, Leistungs- und Vertragsbeschreibungen sowie individuelle Vereinbarungen, soweit sich daraus Abweichungen von diesen AGB ergeben.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Erfolgspuls deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Erfolgspuls und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Erfolgspuls sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden, durch eine entsprechende Auftragserteilung oder durch die ausdrückliche Bestätigung des Auftrags durch Erfolgspuls zustande.
2.3 Erfolgspuls ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags innerhalb angemessener Frist zu bestätigen oder abzulehnen.
2.4 Der Kunde hat Erfolgspuls bei Auftragserteilung sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Zugänge und Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
2.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Marken, Grafiken und sonstigen Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die ordnungsgemässe und fristgerechte Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen.
3.2 Insbesondere hat der Kunde erforderliche Texte, Bilder, Grafiken, Daten, Zugangsdaten, Freigaben und sonstige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Verzögerungen, die auf eine nicht, verspätet oder unvollständig erbrachte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
3.4 Erfolgspuls ist berechtigt, dem Kunden dadurch entstehende Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
II. Auftragserfüllung
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Der Kunde hat Erfolgspuls rechtzeitig vor Beginn der vereinbarten Leistungen sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
4.2 Erfolgspuls ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Mitarbeitende, Partnerunternehmen und sonstige geeignete Dritte einzusetzen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Erfolgspuls sowie den von Erfolgspuls eingesetzten Personen die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung zu ermöglichen.
4.4 Kann der Kunde vereinbarte Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, hat er Erfolgspuls unverzüglich darüber zu informieren.
4.5 Erfolgspuls ist in diesem Fall berechtigt, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern. Weitergehende Ansprüche von Erfolgspuls, insbesondere auf Ersatz von Mehraufwendungen, bleiben vorbehalten.
- Änderungswünsche
5.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung von Erfolgspuls.
5.2 Führt ein Änderungswunsch zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand oder zu einer Verlängerung der Leistungsdauer, ist Erfolgspuls berechtigt, den zusätzlichen Aufwand separat zu verrechnen.
5.3 Erfolgspuls wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen eines Änderungswunsches auf Kosten und Termine informieren.
5.4 Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, werden zusätzliche Leistungen nach dem jeweils geltenden Stunden- oder Leistungstarif von Erfolgspuls verrechnet.
5.5 Bereits erbrachte Leistungen bleiben auch dann geschuldet und kostenpflichtig, wenn der Kunde nachträglich Änderungen am Auftrag verlangt.
III. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vergütung
6.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer (MWST).
6.3 Zusatzleistungen, Mehraufwand und vom Kunden nachträglich gewünschte Änderungen werden separat verrechnet.
6.4 Bei wiederkehrenden Leistungen ist die vereinbarte Vergütung für die gesamte vereinbarte Vertragsperiode geschuldet.
6.5 Bei mehrjährigen Verträgen ist die vereinbarte Vergütung grundsätzlich für jedes Vertragsjahr geschuldet. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Erfolgspuls die wiederkehrenden Leistungen jährlich in Rechnung stellen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
7.1 Der Kunde ist zur Verrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und fällig ist.
- Prüf- und Gewährleistungsrechte
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von Erfolgspuls erbrachten Leistungen nach deren Bereitstellung bzw. Abnahme unverzüglich zu prüfen.
8.2 Erkennbare Mängel sind Erfolgspuls möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
8.3 Die Mängelanzeige hat eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels zu enthalten.
8.4 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige eines erkennbaren Mangels, gelten die Leistungen im Umfang des gesetzlich Zulässigen als genehmigt.
8.5 Erfolgspuls ist berechtigt, einen berechtigt gerügten Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
8.6 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung auf unsachgemässe Nutzung, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht von Erfolgspuls zu vertretende technische Veränderungen oder auf vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Inhalte zurückzuführen ist.
- Haftung
9.1 Erfolgspuls haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Erfolgspuls bei leichter Fahrlässigkeit nur für den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Betriebsunterbrechungen ausgeschlossen.
9.4 Erfolgspuls haftet insbesondere nicht für Störungen oder Schäden, die durch Drittanbieter, Telekommunikationsanbieter, Hosting-Provider, Internetprovider, externe Software, Cyberangriffe oder sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Erfolgspuls verursacht werden, soweit Erfolgspuls kein eigenes Verschulden trifft.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
IV. Verjährung
10. Verjährung
10.1 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
V. Eigentum und Nutzungsrechte
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Von Erfolgspuls gelieferte oder erstellte physische Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Erfolgspuls, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
- Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
12.1 Sämtliche von Erfolgspuls erstellten Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, Programmierungen, Quellcodes, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum von Erfolgspuls bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
12.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das im jeweiligen Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht an den ausdrücklich zur Nutzung überlassenen Arbeitsergebnissen.
12.3 Umfang, Dauer und Zweck der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
12.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen.
12.5 Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung der Arbeitsergebnisse ausserhalb des vereinbarten Nutzungszwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung von Erfolgspuls zulässig.
12.6 Von Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstige Materialien, bleiben Eigentum bzw. im Rechtebereich des Kunden.
12.7 Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
12.8 Der Kunde stellt Erfolgspuls von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden.
12.9 Erfolgspuls ist berechtigt, erbrachte Leistungen nach vorheriger Zustimmung des Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.
VI. Software, Werkzeuge und Drittanbieter
13. Software und Drittleistungen
13.1 Erfolgspuls ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Software, Plattformen, Plugins, Templates, Schriften, APIs, Hosting-Dienste und sonstige Leistungen Dritter einzusetzen.
13.2 Für Leistungen und Produkte Dritter gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Lizenzen und Gebühren für vom Kunden gewünschte Drittleistungen zu übernehmen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots von Erfolgspuls sind.
13.4 Erfolgspuls ist berechtigt, technische Komponenten durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, sofern dadurch die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
VII. Datenschutz
- Datenschutz
14.1 Erfolgspuls verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des anwendbaren Schweizer Datenschutzrechts.
14.2 Werden personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.3 Soweit erforderlich, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung bzw. Auftragsdatenbearbeitung ab.
14.4 Der Kunde verpflichtet sich, Erfolgspuls alle für die rechtmässige Bearbeitung erforderlichen Informationen und Weisungen zur Verfügung zu stellen.
VIII. Subunternehmer
- Subunternehmer
15.1 Erfolgspuls ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen.
15.2 Erfolgspuls bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
IX. Höhere Gewalt
16. Höhere Gewalt
16.1 Erfolgspuls haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
16.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, politische Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie vergleichbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Erfolgspuls.
16.3 Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.
16.4 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern eine weitere Vertragserfüllung unzumutbar ist.
X. Vertraulichkeit
17. Vertraulichkeit
17.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
17.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Informationen, Zugangsdaten, technische Informationen, Kundendaten, Preise, Konzepte und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsunterlagen.
17.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit dies zum Schutz der berechtigten Interessen der jeweiligen Partei erforderlich ist.
17.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
XI. Vertragsdauer und Kündigung
18. Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigung
18.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
18.2 Soweit im jeweiligen Vertrag eine mehrjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde, gilt diese als verbindliche Mindestlaufzeit.
18.3 Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
18.4 Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
18.5 Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit bei der anderen Partei eingegangen sein. Massgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigung.
18.6 Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Diese Regelung gilt für jede weitere Vertragsperiode entsprechend.
18.7 Die Kündigung hat schriftlich oder in einer Form zu erfolgen, die den Nachweis des Zugangs ermöglicht.
18.8 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
18.9 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung trotz angemessener Frist zur Behebung der Vertragsverletzung nicht mehr zumutbar ist.
18.10 Bei Zahlungsverzug ist Erfolgspuls berechtigt, die Leistungserbringung nach erfolgloser Mahnung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
18.11 Eine vorzeitige Beendigung eines mehrjährigen Vertrags durch den Kunden lässt die Ansprüche von Erfolgspuls auf die bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit geschuldeten Vergütungen grundsätzlich unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt.
18.12 Stornierung und vorzeitige Kündigung durch den Kunden
Tritt der Kunde nach Vertragsschluss (Auftragserteilung), aber vor Beginn der vereinbarten Arbeiten vom Vertrag zurück oder kündigt diesen vorzeitig, ist Erfolgspuls berechtigt, eine Stornopauschale in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Entschädigung für administrative Aufwände und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
Kündigt der Kunde den Vertrag nach Beginn der Arbeiten, jedoch vor deren vollständiger Fertigstellung, ist eine Vergütung in Höhe von 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung geschuldet.
Bei Kündigung oder Stornierung nach Fertigstellung der Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse ist die vollständige vereinbarte Vergütung (100 %) geschuldet.
Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Aufwands oder Schadens seitens Erfolgspuls bleibt vorbehalten.
XII. Abnahme
- Abnahme von Leistungen
19.1 Soweit eine Abnahme der vereinbarten Leistungen vorgesehen ist, stellt Erfolgspuls dem Kunden die fertige Leistung zur Prüfung zur Verfügung.
19.2 Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen oder konkrete, nachvollziehbare Mängel mitzuteilen.
19.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung im gesetzlich zulässigen Umfang als abgenommen.
19.4 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt oder deren Nutzung gegenüber Dritten freigibt.
19.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
19.6 Erfolgspuls ist berechtigt, dem Kunden nach erfolgter Abnahme eine Kopie bzw. Dokumentation der erbrachten Leistung zur Verfügung zu stellen.
XIII. Vertragswidrige Leistungen
- Vertragswidrige Leistungen
20.1 Soweit Leistungen nicht vertragsgemäss erbracht wurden, hat Erfolgspuls zunächst das Recht, diese innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
20.2 Der Kunde hat Erfolgspuls die zur Nachbesserung erforderliche Gelegenheit und den notwendigen Zugang zu gewähren.
20.3 Weitergehende Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
XIV. Hosting
- Hosting-Leistungen
21.1 Soweit Hosting-Leistungen Bestandteil des Vertrages sind, stellt Erfolgspuls dem Kunden Speicherplatz bzw. die vereinbarten Hosting-Leistungen zur Verfügung.
21.2 Die technische Verfügbarkeit des Hostings hängt unter anderem von den eingesetzten Hosting- und Infrastrukturpartnern ab. Eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21.3 Erfolgspuls ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten dem Kunden vorgängig angekündigt.
21.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte auf dem von Erfolgspuls bereitgestellten Speicherplatz zu speichern, bereitzustellen oder zu verbreiten.
21.5 Insbesondere unzulässig sind Inhalte, die gegen zwingendes Recht, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verstossen.
21.6 Der Kunde stellt Erfolgspuls von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte des Kunden entstehen.
21.7 Erfolgspuls ist berechtigt, rechtswidrige oder offensichtlich rechtsverletzende Inhalte nach Kenntnisnahme vorläufig zu sperren und den Kunden darüber zu informieren.
21.8 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen ist Erfolgspuls berechtigt, den Hosting-Dienst ausserordentlich zu kündigen.
21.9 Die Vergütung für Hosting-Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
XV. Schlussbestimmungen
22. Änderungen der AGB
22.1 Erfolgspuls ist berechtigt, diese AGB bei sachlich gerechtfertigtem Bedarf anzupassen.
22.2 Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
22.3 Änderungen, welche bestehende Verträge wesentlich zulasten des Kunden verändern, werden nicht ohne angemessene Information des Kunden während einer laufenden Vertragsperiode wirksam, soweit zwingendes Recht nichts anderes zulässt.
- Abtretung und Übertragung
23.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger Zustimmung von Erfolgspuls auf Dritte übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
23.2 Erfolgspuls ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Salvatorische Klausel
24.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Anwendbares Recht
25.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Erfolgspuls und dem Kunden findet Schweizer Recht Anwendung.
25.2 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Gerichtsstand
26.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, als ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von Erfolgspuls in Hochdorf.
26.2 Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
Erfolgspuls
Eine Unternehmenseinheit der Barni-Post AG
Hauptstrasse 39
6281 Hochdorf
Schweiz